Grundpflege (Leistungen der Pflegeversicherung wie Hilfe bei der Körperpflege,
der Nahrungsaufnahme, der Beweglichkeit, den Aktivitäten des täglichen Lebens)
Behandlungspflege (Verbandswechsel, Injektion, s.c.Infusionen, künstliche
Ernährung, Katheterpflege, Versorgung eines suprapubischen Katheters, Stomaversorgung etc.)
Hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Einkaufen)
Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Beratung bei allen Anträgen die für die Pflege notwendig sind
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